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Lizenz-
und Nutzungsbedingungen für Findentity
Lizenz-
und Nutzungsbedingungen für Findentity Dictate Express
Lizenz-
und Nutzungsbedingungen für Findentity Mobile Dictate
Lizenz- und Nutzungsbedingungen für QuickOpen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
als PDF-Datei
Thax
Software GmbH, Halberstädter Str. 6, D-10711 Berlin
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Fassung vom 01.12.2008)
1. Allgemeines
Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle, auch zukünftige,
Angebote an und Verträge mit unseren Kunden, Anwendern und Partnern
(nachfolgend Partner genannt), auch wenn wir uns nicht ausdrücklich
auf diese Bedingungen berufen. Entgegenstehende Bedingungen der Partner
verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen. Abweichungen,
sonstige Vereinbarungen und Zusicherungen bedürfen der Schriftform.
Für alle Rechtsbeziehungen, auch wenn der Partner seinen Sitz außerhalb
Deutschlands hat, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Das einheitliche internationale Kaufrecht, auch das UN-Kaufrechtsübereinkommen,
wird ausgeschlossen.
2. Angebot und Vertragsschluss
Alle
Angebote und Preislisten sind freibleibend. Verträge kommen mit
Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, Rechnung oder
Leistung zustande. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern
bleibt vorbehalten. Maße, Zeichnungen, Abbildungen, Beschreibungen
etc. sind unverbindlich.
Unsere
Lieferungen verstehen sich zzgl. Liefer- und ggf. Installationskosten,
Preise zzgl. Mehrwertsteuer und ggf. Zöllen, auch ohne vorherige
Nennung. Berechnet wird nach der am Tage der Lieferung gültigen
Preisliste, wenn nicht andere Preise vereinbart sind. Wir behalten uns
vor, die Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss,
aber vor Leistung, Kostenerhöhungen, z.B. aufgrund von Materialpreissteigerungen,
eintreten. Erhöhen wir die Preise, kann der Partner innerhalb einer
Woche nach Zugang der Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten.
Ein Rücktritt aus anderen Gründen oder ein Umtausch von Produkten
ist ausgeschlossen. Gesonderte Lizenz- und Nutzungsbedingungen hat der
Partner vor dem Kauf zu prüfen, ein späterer Widerspruch ist
ungültig.
3. Kauf und Lizenzierung / Urheberschutz
Hardware
wird verkauft oder vermietet, Software dauerhaft oder für die Dauer
eines Überlassungsvertrags (z.B. Mietvertrag) lizenziert. Es gelten
zusätzlich Lizenz- und Nutzungsbedingungen für das jeweilige
Produkt.
Software,
Marken und Systeme sind gesetzlich geschützt. Vervielfältigung,
Rückübersetzung, Änderung und Kopieren von Software,
Entfernung des Kopierschutzes, Umgehung von Freischaltcodes sowie Vervielfältigung
von Begleitmaterialien sind unzulässig.
4. Weiterverkauf und Verwendungsbereich
Unsere
Waren dürfen von Wiederverkäufern nur originalverpackt weiterverkauft
werden. Alle Lieferungen erfolgen zur Verwendung nur im Lieferland. Der
Weiterverkauf in andere Länder bedarf unserer Zustimmung. Wir weisen
darauf hin, dass der Export von Waren u.U. nur mit vorheriger behördlicher
Erlaubnis erfolgen darf. Auskünfte erteilt das Bundesamt für
die gewerbliche Wirtschaft. Zustimmungserklärungen sind ggf. vom
Partner selbst vor der Versendung der Ware einzuholen.
5. Lieferung und Leistung
Uns
erteilte Aufträge werden baldmöglichst erledigt. Teilleistungen
sind zulässig. Wir können unsere Leistung zurückbehalten,
solange der Partner mit der Erfüllung uns gegenüber bestehender
Verbindlichkeiten, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsverhältnis,
im Verzug ist.
Angegebene
Lieferzeiten und Leistungstermine sind unverbindlich, es sei denn, sie
sind als verbindlich bezeichnet. Von uns nicht zu verhindernde Beeinträchtigungen
verlängern die Leistungsfrist um die Dauer der Beeinträchtigung.
Auf dem Markt für elektronische Komponenten kann es zu Lieferengpässen
kommen. Trotz Vorratshaltung können wir Verzögerungen bis
zu 3 Monaten nicht ausschließen. Leistungsverzögerungen begründen
keine Ersatzansprüche.
Lieferungen
verstehen sich zzgl. Liefer- und ggf. Installationskosten. Wir können
unfrei zu Lasten des Partners versenden. Lieferungen erfolgen auf Gefahr
des Partners und in einer uns günstig erscheinenden Weise, jedoch
ohne Gewähr für die sicherste, kostengünstigste und schnellste
Beförderung. Der Liefertermin bezeichnet den Abgang vom Lager.
Eine Transportversicherung wird grundsätzlich nur auf Wunsch des
Partners abgeschlossen. Jedoch können wir bei Lieferung von Vorbehaltsware
ohne Weisung auf Kosten des Partners eine Transportversicherung abschließen.
Bei Lieferung von Vorbehaltsware sind wir der Begünstigte.
Transportschäden
oder -verluste sind vom Partner auf der Frachtquittung zu vermerken
und unverzüglich schriftlich beim Transporteur anzuzeigen. Diese
entbinden den Partner nicht von der Pflicht zur Zahlung des Kaufpreises.
Ist der Partner geschädigt und erfolgt Ersatz an uns, leiten wir
den Ersatz an den Partner weiter oder rechnen diesen mit Forderungen
gegen ihn auf. Sendungen an uns erfolgen auf Gefahr und Kosten des Versenders.
Ist
kein Versand vereinbart, gerät der Partner in Annahmeverzug, wenn
er die Ware nicht innerhalb einer Woche nach Bereitstellungsmitteilung
abgeholt hat. Wir sind dann berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des
Partners zu versenden oder zu lagern sowie in Rechnung zu stellen.
6. Eigentumsvorbehalt
Wir
behalten uns das Eigentum an gelieferten Produkten, einschließlich
Datenträgern, und alle Lizenzrechte bis zur vollständigen
Erfüllung sämtlicher im Zeitpunkt der Lieferung bestehender
oder später entstehender Forderungen gegen den Partner, gleich
aus welchem Rechtsgrund, vor. Der Partner hat Vorbehaltsware pfleglich
zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Schäden und Verlust zu
versichern.
Alle
Forderungen aus dem Verkauf von Vorbehaltsware bis zum Erlöschen
des Vorbehalts tritt der Partner schon jetzt im Voraus an uns ab. Wir
nehmen die Abtretung an. Der Partner hat uns den Verkauf der Vorbehaltsware
unverzüglich mitzuteilen und auf unser Verlangen den Schuldnern
die Abtretung anzuzeigen. Der Partner darf die Ware bis zur vollständigen
Bezahlung unserer Forderungen nur unter Eigentums- und Lizenzvorbehalt
veräußern.
Der
Partner kann die anteilige Freigabe der Sicherheiten verlangen, wenn
ihr realisierbarer Wert 20 % der zu sichernden Forderungen übersteigt.
Die
Vorbehaltsware und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen
vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder verpfändet
noch zur Sicherheit übereignet oder abgetreten werden. Der Partner
ist verpflichtet, Beeinträchtigungen unserer Rechte daran unverzüglich
mitzuteilen. Kosten von Interventionen trägt der Partner.
Wir
sind berechtigt, auch ohne Rückritt vom Vertrag die Rückgabe
der Vorbehaltsware zu verlangen, Nutzungen zu untersagen und Löschung
der Software von allen Datenträgern zu verlangen, wenn der Partner
mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug gerät.
Zurückerlangte Vorbehaltsware kann von uns freihändig weiterveräußert
werden.
7. Gewährleistung
Unsere
Produkte sind nach bestem Wissen gefertigt und geprüft. Wir haben
aber keine Möglichkeit festzustellen, ob sie spezielle Erfordernisse
des Partners erfüllen. Wenn wir beraten, dann nur unverbindlich.
Jegliche Haftung für eine Nichteignung ist ausgeschlossen.
Für
unsere Produkte sind hard- und softwareseitig viele Vorkehrungen getroffen
worden, um einen hohen Leistungsgrad zu erzielen. Unsere Produkte können
aber auch bei sachgemäßer Anwendung ein Ergebnis nicht mit
100%-iger Sicherheit erzielen. Es ist möglich, dass unsere Produkte
nicht immer das gewünschte Ergebnis liefern, da Umstände denkbar
sind, unter denen sie nicht oder nicht einwandfrei arbeiten. Die Verwendung
in Bereichen, in denen Menschenleben davon abhängen, ist daher
unzulässig. Die angegebenen Leistungsgrade können u.U. deutlich
unterschritten werden. Alle diese Umstände stellen keinen Mangel
dar.
Öffentliche
Produktbeschreibungen, z.B. in Prospekten oder im Internet, stellen
nur eine ungefähre Beschreibung des möglichen Leistungsspektrums
dar. Maße, Zeichnungen und Abbildungen sind unverbindlich. Eigenschaften
sind nur dann zugesichert, wenn sie im Vertrag als zugesichert bezeichnet
sind. Mängel, z.B. fehlende zugesicherte Eigenschaften, werden
nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben.
Die Nachbesserung gilt erst ab dem erfolglosen vierten Versuch bezüglich
jeden einzelnen Mangels als fehlgeschlagen. Ist Nachbesserung oder Ersatzlieferung
nicht möglich oder unverhältnismäßig, kann der
Partner Minderung verlangen, soweit der Mangel nicht unerheblich ist.
Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, außer das Produkt wird
durch den nicht beseitigten objektiven Mangel für den Partner nachweislich
unbrauchbar. Eine Mängelbeseitigung setzt voraus, dass uns der
Mangel detailliert mit genauer Schilderung der zum Fehler führenden
Schritte beschrieben wird. Mängelrügen sind Lieferschein oder
Rechnung und, soweit möglich, ein Muster der mangelhaften Ware
beizufügen. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige,
dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, berechnen wir die Kosten
der Überprüfung. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
entbindet den Partner nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
Wir
haften nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware
selbst entstanden sind. Jegliche Haftung für Folgeschäden
und Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche
auf Schadenersatz für entgangenen Gewinn, Geschäftsunterbrechung,
Datenverlust, Wiederherstellung von Daten, Schäden bei Dritten,
Verlust von Ansprüchen, sowie alle Ersatzansprüche, die durch
Leistung bzw. Nichtleistung von Ersatz- oder Supportleistungen sowie
durch die Inanspruchnahme von Dritten entstehen, auch wenn wir zuvor
auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden sind.
Unsere Haftung ist beschränkt soweit sie nicht ohnehin ausgeschlossen
ist auf die Höhe des Kaufpreises der schadhaften Leistung.
Für grob fahrlässiges Verhalten wird die Haftung, soweit vorstehend
nicht ausgeschlossen, auf den Ersatz des beim Vertragsabschluss vorhersehbaren
Schadens begrenzt.
Die
Gewährleistung ist ausgeschlossen für Proben, Entwicklungsmuster,
Prototypen und Vorserienlieferungen, für Mängel aufgrund von
äußeren Einflüssen (z.B. Spannungsschwankungen, unsachgemäße
Installation/ Bedienung/Wartung, Abnutzung) und Umstände, die den
normalen Gebrauch nicht wesentlich beeinträchtigen. Ist eine Ware
oder Leistung von besserer Qualität als der vereinbarten oder der
im Zeitpunkt der Bestellung unsererseits angegebenen, hat der Partner
keinen Anspruch auf Qualitätsminderung z.B. durch Deaktivierung
bestimmter Merkmale, auch wenn die Deaktivierung geringe andere Vorteile
mit sich bringen würde.
Bei
Verzug oder Unmöglichkeit beschränken sich Ersatzansprüche,
soweit sie nicht ohnehin ausgeschlossen oder bereits beschränkt
sind, auf höchstens 8 % des Wertes der Leistung, die nicht in Gebrauch
genommen werden kann.
Der
Partner hat Leistungen sofort nach Erhalt oder, soweit Installation
vereinbart ist, nach dieser, auf Abweichungen von der Bestellung zu
untersuchen und uns diese unverzüglich mitzuteilen. Sie gelten
spätestens eine Woche nach Erhalt oder Installation als genehmigt
bzw. abgenommen, wenn bis dahin keine Mängelrüge erfolgt ist.
Die Frist ist gewahrt, wenn die Rüge innerhalb der Frist abgesandt
wurde. Versteckte Mängel sind uns sofort nach Entdeckung schriftlich
anzuzeigen, ansonsten gelten sie als hingenommen.
Jegliche
Gewährleistungs- und Ersatzansprüche, auch für Mangelfolgeschäden,
soweit sie nicht ohnehin ausgeschlossen sind, verjähren grundsätzlich
nach 6 Monaten seit Erhalt der Ware, Leistung bzw. des Werkes. Für
nicht durch uns hergestellte Produkte und Komponenten kann u.U. eine
verlängerte Frist gem. den Bedingungen des Herstellers, ggf. aber
unter Einrechnung der Lagerzeit bei uns, eingeräumt werden. Für
Ersatzwaren, -leistungen, und -werke verjähren Ansprüche nach
Ablauf der ursprünglichen Frist.
8. Zahlungsbedingungen
Zahlungen
an uns erfolgen grundsätzlich im Voraus, per Bankeinzug, bankbestätigtem
Scheck oder per Bar-Nachnahme. Ohne Angabe von Gründen können
wir eine bestimmte Zahlungsart verlangen. Bankeinzüge und Schecks
können bis zu einer Woche vor der Leistung eingelöst werden.
Gehen wir in Vorleistung, hat die Zahlung unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Leistung, zu erfolgen. Bei
Überweisungen gilt als Datum der Zahlung der Tag der Gutschrift auf
unserem Konto. Kommt der Partner mit der Zahlung in Verzug oder wird ein
Scheck oder Einzug nicht eingelöst, sind wir ohne Nachfristsetzung
zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Machen wir von dem
Rücktrittsrecht nicht Gebrauch, werden Verzugszinsen i.H.v. 5 %-Punkten
über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank,
mindestens aber 12 % p.a., fällig. Zahlungen haben spesen- und portofrei
für uns zu erfolgen. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist
nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen
möglich.
9. Gerichtsstand / Erfüllungsort
Gerichtsstand
und Erfüllungsort ist Berlin.
10. Datenschutz und sonstige Vereinbarungen
Wir
dürfen Daten des Partners elektronisch speichern und weiterverarbeiten.
Sollte ein Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderer
Verträge unwirksam sein, bleiben sie im Übrigen bestehen.
Der unwirksame Teil ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dessen
Zweck möglichst erreicht. Die Ergänzung ist von dem durch
die Teilunwirksamkeit Benachteiligten entsprechend den §§
315 ff BGB in billiger Weise zu bestimmen.

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