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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Lizenz- und Nutzungsbedingungen für Findentity Dictate Express
Lizenz- und Nutzungsbedingungen für Findentity Mobile Dictate
Lizenz- und Nutzungsbedingungen für QuickOpen
Lizenz-
und Nutzungsbedingungen für Findentity als PDF-Datei
Thax
Software GmbH, Halberstädter Str. 6, D-10711 Berlin
Lizenz-
und Nutzungsbedingungen für Findentity
(Fassung vom 01.12.2008)
1. Allgemeines
Durch
Herunterladen der Software aus dem Internet oder Öffnen der Datenträgerverpackung
sowie durch Installation oder Benutzung der Findentity
Software oder Hardware werden diese Bedingungen anerkannt und Grundlage
des Vertrags und der auch zukünftigen Nutzung.
Diese
Lizenz- und Nutzungsbedingungen ergänzen unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen oder sofern das Produkt von einem
Händler erworben wird die Geschäftsbedingungen des
Händlers. Im Zweifel haben diese Lizenz- und Nutzungsbedingungen
Vorrang vor den Bedingungen des Händlers und Vereinbarungen mit
ihm. Sie regeln die Nutzung der Soft- und Hardware und gelten für
alle, auch zukünftige, Angebote an und Verträge mit unseren
Partnern, Kunden und sonstigen Anwendern (nachfolgend Anwender genannt),
die Findentity oder Zubehör dazu zum Inhalt haben, auch wenn wir
uns nicht ausdrücklich auf diese Bedingungen berufen. Entgegenstehende
Bedingungen des Anwenders verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen
nicht widersprechen. Abweichungen, sonstige Vereinbarungen und Zusicherungen
bedürfen der Schriftform. Für alle Rechtsbeziehungen, auch
wenn der Anwender seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das einheitliche
internationale Kaufrecht, auch das UN-Kaufrechtsübereinkommen,
wird ausgeschlossen.
2. Lizenzierung und Urheberrecht
Die
Software wird dauerhaft oder für die Dauer eines Überlassungsvertrags
(z.B. Mietvertrag) lizenziert. Mit Erwerb einer Lizenz erhält der
Anwender das Recht der Nutzung der Software bzw. Hardware in Verbindung
mit Software.
Die
Findentity Software unterteilt sich in das Arbeitsplatzprogramm (Findentity
Basispaket und optionale Zusatzmodule
außer Zusatzmodul Ident) und das Station-Programm
(Zusatzmodul Ident und weitere Geräte-
und Funktionssteuerungen), wobei die Anzahlen der jeweiligen Lizenzen
unabhängig voneinander sind.
Der
Anwender darf das Arbeitsplatzprogramm auf so vielen Computern mit jenen
Modulen installieren bzw. bei Installation auf einem Netzwerkserver
von so vielen Computern aus mit jenen Modulen nutzen wie entsprechende
Lizenzen vorhanden sind. Für jeden Computer werden eigene Lizenzen
benötigt; es zählt nicht die Anzahl gleichzeitig genutzter
Computer oder möglicher Benutzer, sondern die Anzahl nutzbarer
Computer. Wird die Software auf einem Computer installiert bzw. von
einem Computer aus gestartet, ist damit für diesen eine Lizenz
vergeben; dies gilt nicht für einen Netzwerkserver, wenn dieser
nicht auch als Arbeitsplatz genutzt wird. Für verschiedene Computer
können verschiedene Ausstattungen gewählt werden, wenn sichergestellt
ist, dass nur die jeweilige Ausstattung genutzt werden kann. Sollen
Lizenzen von einem Computer auf einen anderen übertragen werden
ist zunächst die Software zu deinstallieren (wenn sie direkt auf
dem Computer installiert ist) bzw. sicherzustellen, dass sie vom alten
Computer aus nicht mehr genutzt werden kann (wenn sie auf einem Netzwerkserver
installiert ist), und darf dann auf dem Ersatzgerät installiert
bzw. von dort aus gestartet werden.
Für
jedes auch direkt ans Netzwerk angeschlossene oder mobil genutzte
Identifikationsgerät ist zur Steuerung eine eigene Lizenz
des Zusatzmoduls Ident erforderlich, außer
für auf Diktiergeräte aufgesteckte
Identifikationsmodule bei ausschließlicher Speicherung der
Identifikationsnummern in den Diktat-Dateien, wie es bei mobiler Verwendung
des Diktiergerätes der Fall ist. Im Falle eines Geräteaustausches
können die alten Lizenzen weiterverwendet werden, wenn nicht mehr
Geräte im System installiert sind als entsprechende Lizenzen vorhanden
sind. Es kann unterschiedliche Lizenzen für verschiedene Identifikationsgerätemodelle
geben. Das die Identifikations- und u.U. weitere Geräte und Funktionen
steuernde Station-Programm darf auf jedem Computer installiert werden,
auf dem dies für Findentity erforderlich ist.
Der
Anwender darf so viele Datensätze anlegen bzw. nutzen, wie Datensatzlizenzen
erworben wurden. Wird ein Datensatz gelöscht, steht die Lizenz
einem neuen zur Verfügung. Mit dem Erwerb unserer Identifikationsmittel
(z.B. Transponder, OpticMarker,
Barcodes) werden Datensatzlizenzen automatisch
vergeben. Nicht von uns lizenzierte Identifikationsmittel können
und dürfen nicht verwendet werden.
Die
Freischaltung der Software, Datensätze und Identifikationsgeräte
erfolgt über die Eingabe von Freischaltcodes in der Anwendungssoftware.
Um
eine als Update gekennzeichnete Software zu nutzen, muss der Anwender
über eine Lizenz für das Produkt verfügen, das von uns
als für das Update berechtigt gekennzeichnet ist. Nach dem Update
ist niemand mehr zur Nutzung des Ausgangsprodukts berechtigt.
Software,
Marken und das System sind gesetzlich geschützt. Vervielfältigung,
Rückübersetzung, Änderung und Kopieren von Software,
Entfernung des Kopierschutzes, Umgehung von Freischaltcodes sowie Vervielfältigung
von Begleitmaterialien sind unzulässig. Das System oder Teile davon
dürfen ohne unsere Zustimmung nicht vermietet, verleast oder verliehen
werden. Die Weitergabe an Dritte ist zulässig, wenn diese mit der
Weitergeltung der Lizenz- und Nutzungsbedingungen einverstanden sind
und ihnen das vollständige Produkt übergeben wird. Mit der
Weitergabe erlöschen sämtliche Lizenzrechte des alten Inhabers.
Jede Weitergabe ist uns unter Angabe von Name und Anschrift des neuen
Anwenders mitzuteilen.
3. Eigentumsvorbehalt
Wir
behalten uns das Eigentum an gelieferten Produkten, einschließlich
Datenträgern, und alle Lizenzrechte bis zur vollständigen
Erfüllung sämtlicher im Zeitpunkt der Lieferung bestehender
oder später entstehender Forderungen gegen den Anwender, gleich
aus welchem Rechtsgrund, vor. Der Anwender hat Vorbehaltsware pfleglich
zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Schäden und Verlust zu
versichern.
Wir
sind berechtigt, auch ohne Rückritt vom Vertrag die Rückgabe
der Vorbehaltsware zu verlangen, Nutzungen zu untersagen und Löschung
der Software von allen Datenträgern zu verlangen, wenn der Anwender
mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug gerät.
4. Gewährleistung
Unsere
Produkte sind nach bestem Wissen gefertigt und geprüft. Wir haben
aber keine Möglichkeit festzustellen, ob sie spezielle Erfordernisse
des Anwenders erfüllen. Wenn wir beraten, dann nur unverbindlich.
Jegliche Haftung für eine Nichteignung ist ausgeschlossen.
Hard-
und softwareseitig sind viele Vorkehrungen getroffen worden, um einen
hohen Leistungsgrad zu erzielen. Findentity kann aber auch bei sachgemäßer
Anwendung ein Ergebnis nicht mit 100%-iger Sicherheit erzielen. Es ist
möglich, dass nicht immer jeder Gegenstand gefunden oder identifiziert
wird, da Umstände denkbar sind, unter denen die Identifikationsgeräte
nicht oder nicht einwandfrei erkennen, z.B. wenn sich Identifikationsmittel
überlagern, der Abstand zwischen Identifikationsmittel und Identifikationsgerät
größer als die angegebene Reichweite ist, sich zu viele Identifikationsmittel
im Erkennungsbereich befinden, das Identifikationsmittel nicht korrekt,
z.B. nicht möglichst parallel zum Identifikationsgerät, liegt
oder vorbeigeführt wird, in der Nähe von Bildschirmen oder
bei ungünstigen Lichtverhältnissen. Die Verwendung in Bereichen,
in denen Menschenleben davon abhängen, ist daher unzulässig.
Die angegebene Erkennungsreichweite und Zahl der gleichzeitig lesbaren
Identifikationsmittel kann u.U. deutlich unterschritten werden. Alle
diese Umstände stellen keinen Mangel dar.
Öffentliche
Produktbeschreibungen, z.B. in Prospekten oder im Internet, stellen
nur eine ungefähre Beschreibung des möglichen Leistungsspektrums
dar. Maße, Zeichnungen und Abbildungen sind unverbindlich. Eigenschaften
sind nur dann zugesichert, wenn sie im Vertrag als zugesichert bezeichnet
sind. Mängel, z.B. fehlende zugesicherte Eigenschaften, werden
nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben.
Die Nachbesserung gilt erst ab dem erfolglosen vierten Versuch bezüglich
jeden einzelnen Mangels als fehlgeschlagen. Eine Mängelbeseitigung
setzt voraus, dass uns der Mangel detailliert mit genauer Schilderung
der zum Fehler führenden Schritte beschrieben wird. Mängelrügen
sind Lieferschein oder Rechnung und, soweit möglich, ein Muster
der mangelhaften Ware beizufügen. Ergibt die Überprüfung
einer Mängelanzeige, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt,
berechnen wir die Kosten der Überprüfung. Die Geltendmachung
von Gewährleistungsansprüchen entbindet den Anwender nicht
von seiner Zahlungsverpflichtung.
Wir
haften nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware
selbst entstanden sind. Jegliche Haftung für Folgeschäden
und Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche
auf Schadenersatz für entgangenen Gewinn, Geschäftsunterbrechung,
Datenverlust, Wiederherstellung von Daten, Schäden bei Dritten,
Verlust von Ansprüchen, sowie alle Ersatzansprüche, die durch
Leistung bzw. Nichtleistung von Ersatz- oder Supportleistungen sowie
durch die Inanspruchnahme von Dritten entstehen, auch wenn wir zuvor
auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden sind.
Unsere Haftung ist beschränkt soweit sie nicht ohnehin ausgeschlossen
ist auf die Höhe des Kaufpreises des schadhaften Produkts.
Für grob fahrlässiges Verhalten wird die Haftung, soweit vorstehend
nicht ausgeschlossen, auf den Ersatz des beim Vertragsabschluss vorhersehbaren
Schadens begrenzt.
Die
Gewährleistung ist ausgeschlossen für Proben, Entwicklungsmuster,
Prototypen und Vorserienlieferungen, für Mängel aufgrund von
äußeren Einflüssen (z.B. Spannungsschwankungen, unsachgemäße
Installation/ Bedienung/Wartung, Abnutzung) und Umstände, die den
normalen Gebrauch nicht wesentlich beeinträchtigen. Ist eine Ware
oder Leistung von besserer Qualität als der vereinbarten oder der
im Zeitpunkt der Bestellung unsererseits angegebenen, hat der Anwender
keinen Anspruch auf Qualitätsminderung z.B. durch Deaktivierung
bestimmter Merkmale, auch wenn die Deaktivierung geringe andere Vorteile
mit sich bringen würde.
Bei
Verzug oder Unmöglichkeit beschränken sich Ersatzansprüche,
soweit sie nicht ohnehin ausgeschlossen oder bereits beschränkt
sind, auf höchstens 8 % des Wertes der Leistung, die nicht in Gebrauch
genommen werden kann.
Jegliche
Gewährleistungs- und Ersatzansprüche, auch für Mangelfolgeschäden,
soweit sie nicht ohnehin ausgeschlossen sind, verjähren grundsätzlich
nach 6 Monaten seit Erhalt der Ware. Für nicht durch uns hergestellte
Komponenten kann u.U. eine verlängerte Frist gem. den Bedingungen
des Herstellers, ggf. aber unter Einrechnung der Lagerzeit bei uns,
eingeräumt werden. Für Ersatzwaren verjähren Ansprüche
nach Ablauf der ursprünglichen Frist.
5. Datenschutz und sonstige Vereinbarungen
Wir
dürfen Daten des Anwenders elektronisch speichern und weiterverarbeiten.
Sollte ein Teil der Lizenz- und Nutzungsbedingungen oder anderer Verträge
unwirksam sein, bleiben sie im Übrigen bestehen. Der unwirksame Teil
ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dessen Zweck möglichst erreicht.
Die Ergänzung ist von dem durch die Teilunwirksamkeit Benachteiligten
entsprechend den §§ 315 ff BGB in billiger Weise zu bestimmen.

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