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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Thax Software GmbH, Halberstädter Str. 6, D-10711 Berlin Lizenz-
und Nutzungsbedingungen für QuickOpen
Unsere Produkte sind nach bestem Wissen gefertigt und geprüft. Wir haben aber keine Möglichkeit festzustellen, ob sie spezielle Erfordernisse des Anwenders erfüllen. Wenn wir beraten, dann nur unverbindlich. Jegliche Haftung für eine Nichteignung ist ausgeschlossen. Softwareseitig sind viele Vorkehrungen getroffen worden, um einen hohen Leistungsgrad zu erzielen. QuickOpen kann aber auch bei sachgemäßer Anwendung ein Ergebnis nicht mit 100%-iger Sicherheit erzielen. Es ist möglich, dass die Software OpticMarker nicht oder nicht einwandfrei erkennt, z.B. bei ungünstigen Lichtverhältnissen oder wenn der OpticMarker nicht möglichst parallel mit der sichtbaren Seite zur Kamera liegt. Die Verwendung in Bereichen, in denen Menschenleben davon abhängen, ist daher unzulässig. Alle diese Umstände stellen keinen Mangel dar. Öffentliche Produktbeschreibungen, z.B. in Prospekten oder im Internet, stellen nur eine ungefähre Beschreibung des möglichen Leistungsspektrums dar. Maße, Zeichnungen und Abbildungen sind unverbindlich. Eigenschaften sind nur dann zugesichert, wenn sie im Vertrag als zugesichert bezeichnet sind. Mängel, z.B. fehlende zugesicherte Eigenschaften, werden nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Die Nachbesserung gilt erst ab dem erfolglosen vierten Versuch bezüglich jeden einzelnen Mangels als fehlgeschlagen. Eine Mängelbeseitigung setzt voraus, dass uns der Mangel detailliert mit genauer Schilderung der zum Fehler führenden Schritte beschrieben wird. Mängelrügen sind Lieferschein oder Rechnung und, soweit möglich, ein Muster der mangelhaften Ware beizufügen. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, berechnen wir die Kosten der Überprüfung. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen entbindet den Anwender nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Wir haften nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Jegliche Haftung für Folgeschäden und Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz für entgangenen Gewinn, Geschäftsunterbrechung, Datenverlust, Wiederherstellung von Daten, Schäden bei Dritten, Verlust von Ansprüchen, sowie alle Ersatzansprüche, die durch Leistung bzw. Nichtleistung von Ersatz- oder Supportleistungen sowie durch die Inanspruchnahme von Dritten entstehen, auch wenn wir zuvor auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden sind. Unsere Haftung ist beschränkt soweit sie nicht ohnehin ausgeschlossen ist auf die Höhe des Kaufpreises des schadhaften Produkts. Für grob fahrlässiges Verhalten wird die Haftung, soweit vorstehend nicht ausgeschlossen, auf den Ersatz des beim Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens begrenzt. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Proben, Entwicklungsmuster, Prototypen und Vorserienlieferungen, für Mängel aufgrund von äußeren Einflüssen (z.B. Spannungsschwankungen, unsachgemäße Installation/ Bedienung/Wartung, Abnutzung) und Umstände, die den normalen Gebrauch nicht wesentlich beeinträchtigen. Ist eine Ware oder Leistung von besserer Qualität als der vereinbarten oder der im Zeitpunkt der Bestellung unsererseits angegebenen, hat der Anwender keinen Anspruch auf Qualitätsminderung z.B. durch Deaktivierung bestimmter Merkmale, auch wenn die Deaktivierung geringe andere Vorteile mit sich bringen würde. Bei Verzug oder Unmöglichkeit beschränken sich Ersatzansprüche, soweit sie nicht ohnehin ausgeschlossen oder bereits beschränkt sind, auf höchstens 8 % des Wertes der Leistung, die nicht in Gebrauch genommen werden kann. Jegliche Gewährleistungs- und Ersatzansprüche, auch für Mangelfolgeschäden, soweit sie nicht ohnehin ausgeschlossen sind, verjähren grundsätzlich nach 6 Monaten seit Erhalt der Ware. Für nicht durch uns hergestellte Komponenten kann u.U. eine verlängerte Frist gem. den Bedingungen des Herstellers, ggf. aber unter Einrechnung der Lagerzeit bei uns, eingeräumt werden. Für Ersatzwaren verjähren Ansprüche nach Ablauf der ursprünglichen Frist.
Wir dürfen Daten des Anwenders elektronisch speichern und weiterverarbeiten. Sollte ein Teil der Lizenz- und Nutzungsbedingungen oder anderer Verträge unwirksam sein, bleiben sie im Übrigen bestehen. Der unwirksame Teil ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dessen Zweck möglichst erreicht. Die Ergänzung ist von dem durch die Teilunwirksamkeit Benachteiligten entsprechend den §§ 315 ff BGB in billiger Weise zu bestimmen. |
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