Allgemeine Geschäftsbedingungen

Thax Software GmbH, Halberstädter Str. 6, 10711 Berlin, Deutschland

  

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle, auch zukünftige, Angebote an und Verträge mit unseren Kunden, Anwendern und Partnern (nachfolgend Partner genannt), auch wenn wir uns nicht ausdrücklich auf diese Bedingungen berufen. Entgegenstehende Bedingungen der Partner verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen. Abweichungen, sonstige Vereinbarungen und Zusicherungen bedürfen der Schriftform. Für alle Rechtsbeziehungen, auch wenn der Partner seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das einheitliche internationale Kaufrecht, auch das UN-Kaufrechtsübereinkommen, wird ausgeschlossen.

2. Angebot und Vertragsschluss

Alle Angebote und Preislisten sind freibleibend. Verträge kommen mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, Rechnung oder Leistung zustande. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern bleibt vorbehalten. Maße, Zeichnungen, Abbildungen, Beschreibungen etc. sind unverbindlich.

Unsere Lieferungen verstehen sich zzgl. Liefer- und ggf. Installationskosten, Preise zzgl. Mehrwertsteuer und ggf. Zöllen, auch ohne vorherige Nennung. Berechnet wird nach der am Tage der Lieferung gültigen Preisliste, wenn nicht andere Preise vereinbart sind. Wir behalten uns vor, die Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss, aber vor Leistung, Kostenerhöhungen, z.B. aufgrund von Materialpreissteigerungen, eintreten. Erhöhen wir die Preise, kann der Partner innerhalb einer Woche nach Zugang der Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt aus anderen Gründen oder ein Umtausch von Produkten ist ausgeschlossen. Gesonderte Lizenz- und Nutzungsbedingungen hat der Partner vor dem Kauf zu prüfen, ein späterer Widerspruch ist ungültig.

3. Kauf und Lizenzierung / Urheberschutz

Hardware wird verkauft oder vermietet, Software dauerhaft oder für die Dauer eines Überlassungsvertrags (z.B. Mietvertrag) lizenziert. Es gelten zusätzlich Lizenz- und Nutzungsbedingungen für das jeweilige Produkt.

Software, Marken und Systeme sind gesetzlich geschützt. Vervielfältigung, Rückübersetzung, Änderung und Kopieren von Software, Entfernung des Kopierschutzes, Umgehung von Freischaltcodes sowie Vervielfältigung von Begleitmaterialien sind unzulässig.

4. Weiterverkauf und Verwendungsbereich

Unsere Waren dürfen von Wiederverkäufern nur originalverpackt weiterverkauft werden. Alle Lieferungen erfolgen zur Verwendung nur im Lieferland. Der Weiterverkauf in andere Länder bedarf unserer Zustimmung. Wir weisen darauf hin, dass der Export von Waren u.U. nur mit vorheriger behördlicher Erlaubnis erfolgen darf. Auskünfte erteilt das Bundesamt für die gewerbliche Wirtschaft. Zustimmungserklärungen sind ggf. vom Partner selbst vor der Versendung der Ware einzuholen.

5. Lieferung und Leistung

Uns erteilte Aufträge werden baldmöglichst erledigt. Teilleistungen sind zulässig. Wir können unsere Leistung zurückbehalten, solange der Partner mit der Erfüllung uns gegenüber bestehender Verbindlichkeiten, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsverhältnis, im Verzug ist.

Angegebene Lieferzeiten und Leistungstermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind als verbindlich bezeichnet. Von uns nicht zu verhindernde Beeinträchtigungen verlängern die Leistungsfrist um die Dauer der Beeinträchtigung. Auf dem Markt für elektronische Komponenten kann es zu Lieferengpässen kommen. Trotz Vorratshaltung können wir Verzögerungen bis zu 3 Monaten nicht ausschließen. Leistungsverzögerungen begründen keine Ersatzansprüche.

Lieferungen verstehen sich zzgl. Liefer- und ggf. Installationskosten. Wir können unfrei zu Lasten des Partners versenden. Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Partners und in einer uns günstig erscheinenden Weise, jedoch ohne Gewähr für die sicherste, kostengünstigste und schnellste Beförderung. Der Liefertermin bezeichnet den Abgang vom Lager. Eine Transportversicherung wird grundsätzlich nur auf Wunsch des Partners abgeschlossen. Jedoch können wir bei Lieferung von Vorbehaltsware ohne Weisung auf Kosten des Partners eine Transportversicherung abschließen. Bei Lieferung von Vorbehaltsware sind wir der Begünstigte.

Transportschäden oder -verluste sind vom Partner auf der Frachtquittung zu vermerken und unverzüglich schriftlich beim Transporteur anzuzeigen. Diese entbinden den Partner nicht von der Pflicht zur Zahlung des Kaufpreises. Ist der Partner geschädigt und erfolgt Ersatz an uns, leiten wir den Ersatz an den Partner weiter oder rechnen diesen mit Forderungen gegen ihn auf. Sendungen an uns erfolgen auf Gefahr und Kosten des Versenders.

Ist kein Versand vereinbart, gerät der Partner in Annahmeverzug, wenn er die Ware nicht innerhalb einer Woche nach Bereitstellungsmitteilung abgeholt hat. Wir sind dann berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Partners zu versenden oder zu lagern sowie in Rechnung zu stellen.

6. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Produkten, einschließlich Datenträgern, und alle Lizenzrechte bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher im Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen gegen den Partner, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Der Partner hat Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Schäden und Verlust zu versichern.

Alle Forderungen aus dem Verkauf von Vorbehaltsware bis zum Erlöschen des Vorbehalts tritt der Partner schon jetzt im Voraus an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Partner hat uns den Verkauf der Vorbehaltsware unverzüglich mitzuteilen und auf unser Verlangen den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Der Partner darf die Ware bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen nur unter Eigentums- und Lizenzvorbehalt veräußern.

Der Partner kann die anteilige Freigabe der Sicherheiten verlangen, wenn ihr realisierbarer Wert 20 % der zu sichernden Forderungen übersteigt.

Die Vorbehaltsware und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder verpfändet noch zur Sicherheit  übereignet oder abgetreten werden. Der Partner ist verpflichtet, Beeinträchtigungen unserer Rechte daran unverzüglich mitzuteilen. Kosten von Interventionen trägt der Partner.

Wir sind berechtigt, auch ohne Rückritt vom Vertrag die Rückgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, Nutzungen zu untersagen und Löschung der Software von allen Datenträgern zu verlangen, wenn der Partner mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug gerät. Zurückerlangte Vorbehaltsware kann von uns freihändig weiterveräußert werden.

7. Gewährleistung

Unsere Produkte sind nach bestem Wissen gefertigt und geprüft. Wir haben aber keine Möglichkeit festzustellen, ob sie spezielle Erfordernisse des Partners erfüllen. Wenn wir beraten, dann nur unverbindlich. Jegliche Haftung für eine Nichteignung ist ausgeschlossen.

Für unsere Produkte sind hard- und softwareseitig viele Vorkehrungen getroffen worden, um einen hohen Leistungsgrad zu erzielen. Unsere Produkte können aber auch bei sachgemäßer Anwendung ein Ergebnis nicht mit 100%-iger Sicherheit erzielen. Es ist möglich, dass unsere Produkte nicht immer das gewünschte Ergebnis liefern, da Umstände denkbar sind, unter denen sie nicht oder nicht einwandfrei arbeiten. Die Verwendung in Bereichen, in denen Menschenleben davon abhängen, ist daher unzulässig. Die angegebenen Leistungsgrade können u.U. deutlich unterschritten werden. Alle diese Umstände stellen keinen Mangel dar.

Öffentliche Produktbeschreibungen, z.B. in Prospekten oder im Internet, stellen nur eine ungefähre Beschreibung des möglichen Leistungsspektrums dar. Maße, Zeichnungen, Abbildungen, Beschreibungen etc. sind unverbindlich. Eigenschaften sind nur dann zugesichert, wenn sie im Vertrag als zugesichert bezeichnet sind. Mängel, z.B. fehlende zugesicherte Eigenschaften, werden nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Die Nachbesserung gilt erst ab dem erfolglosen vierten Versuch bezüglich jeden einzelnen Mangels als fehlgeschlagen. Ist Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich oder unverhältnismäßig, kann der Partner Minderung verlangen, soweit der Mangel nicht unerheblich ist. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, außer das Produkt wird durch den nicht beseitigten objektiven Mangel für den Partner nachweislich unbrauchbar. Eine Mängelbeseitigung setzt voraus, dass uns der Mangel detailliert mit genauer Schilderung der zum Fehler führenden Schritte beschrieben wird. Mängelrügen sind Lieferschein oder Rechnung und, soweit möglich, ein Muster der mangelhaften Ware beizufügen. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, berechnen wir die Kosten der Überprüfung. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen entbindet den Partner nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

Wir haften nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Jegliche Haftung für Folgeschäden und Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz für entgangenen Gewinn, Geschäftsunterbrechung, Datenverlust, Wiederherstellung von Daten, Schäden bei Dritten, Verlust von Ansprüchen, sowie alle Ersatzansprüche, die durch Leistung bzw. Nichtleistung von Ersatz- oder Supportleistungen sowie durch die Inanspruchnahme von Dritten entstehen, auch wenn wir zuvor auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden sind. Unsere Haftung ist beschränkt – soweit sie nicht ohnehin ausgeschlossen ist – auf die Höhe des Kaufpreises der schadhaften Leistung. Für grob fahrlässiges Verhalten wird die Haftung, soweit vorstehend nicht ausgeschlossen, auf den Ersatz des beim Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens begrenzt.

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Proben, Entwicklungsmuster, Prototypen und Vorserienlieferungen, für Mängel aufgrund von äußeren Einflüssen (z.B. Spannungsschwankungen, unsachgemäße Installation/ Bedienung/Wartung, Abnutzung) und Umstände, die den normalen Gebrauch nicht wesentlich beeinträchtigen. Ist eine Ware oder Leistung von besserer Qualität als der vereinbarten oder der im Zeitpunkt der Bestellung unsererseits angegebenen, hat der Partner keinen Anspruch auf Qualitätsminderung z.B. durch Deaktivierung bestimmter Merkmale, auch wenn die Deaktivierung geringe andere Vorteile mit sich bringen würde.

Bei Verzug oder Unmöglichkeit beschränken sich Ersatzansprüche, soweit sie nicht ohnehin ausgeschlossen oder bereits beschränkt sind, auf höchstens 8 % des Wertes der Leistung, die nicht in Gebrauch genommen werden kann.

Der Partner hat Leistungen sofort nach Erhalt oder, soweit Installation vereinbart ist, nach dieser, auf Abweichungen von der Bestellung zu untersuchen und uns diese unverzüglich mitzuteilen. Sie gelten spätestens eine Woche nach Erhalt oder Installation als genehmigt bzw. abgenommen, wenn bis dahin keine Mängelrüge erfolgt ist. Die Frist ist gewahrt, wenn die Rüge innerhalb der Frist abgesandt wurde. Versteckte Mängel sind uns sofort nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen, ansonsten gelten sie als hingenommen.

Jegliche Gewährleistungs- und Ersatzansprüche, auch für Mangelfolgeschäden, soweit sie nicht ohnehin ausgeschlossen sind, verjähren grundsätzlich nach 6 Monaten seit Erhalt der Ware, Leistung bzw. des Werkes. Für nicht durch uns hergestellte Produkte und Komponenten kann u.U. eine verlängerte Frist gem. den Bedingungen des Herstellers, ggf. aber unter Einrechnung der Lagerzeit bei uns, eingeräumt werden. Für Ersatzwaren, -leistungen, und -werke verjähren Ansprüche nach Ablauf der ursprünglichen Frist.

8. Zahlungsbedingungen

Zahlungen an uns erfolgen grundsätzlich im Voraus, per Bankeinzug, bankbestätigtem Scheck oder per Bar-Nachnahme. Ohne Angabe von Gründen können wir eine bestimmte Zahlungsart verlangen. Bankeinzüge und Schecks können bis zu einer Woche vor der Leistung eingelöst werden. Gehen wir in Vorleistung, hat die Zahlung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Leistung, zu erfolgen. Bei Überweisungen gilt als Datum der Zahlung der Tag der Gutschrift auf unserem Konto. Kommt der Partner mit der Zahlung in Verzug oder wird ein Scheck oder Einzug nicht eingelöst, sind wir ohne Nachfristsetzung zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Machen wir von dem Rücktrittsrecht nicht Gebrauch, werden Verzugszinsen i.H.v. 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, mindestens aber 12 % p.a., fällig. Zahlungen haben spesen- und portofrei für uns zu erfolgen. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen möglich.

9. Gerichtsstand / Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.

10. Datenschutz und sonstige Vereinbarungen

Wir dürfen Daten des Partners elektronisch speichern und weiterverarbeiten. Sollte ein Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderer Verträge unwirksam sein, bleiben sie im Übrigen bestehen. Der unwirksame Teil ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dessen Zweck möglichst erreicht. Die Ergänzung ist von dem durch die Teilunwirksamkeit Benachteiligten entsprechend den §§ 315 ff BGB in billiger Weise zu bestimmen.