Sind Sie bereits Premium-Kunde?

Neue Premium-Servicevereinbarung und Premium-Mietvertrag
Ihr Vorteile als Premium-Kunde
Bei uns wird SERVICE großgeschrieben. Als Kunde mit unserer neuen Premium-Servicevereinbarung oder unserem neuen Premium-Mietvertrag genießen Sie ab sofort noch mehr Vorteile*:
Softwareupdates
- Kostenlose Updates und Versionsupgrades:
Damit profitieren Sie von allen Neuerungen, denn unsere Programme werden ständig unter Berücksichtigung von Kundenwünschen weiterentwickelt. Das gilt ebenfalls für bei uns erworbene Fremdsoftware, wie z. B. die Dragon-Spracherkennung.
- Kostenlose Ferninstallation durch unser fachkundiges Support-Team:
Als Premium-Kunde installiert Ihnen unser fachkundiges Support-Team die Updates und Upgrades ganz bequem und für Sie kostenlos per Fernwartung über Internet.
Vorzugsservice
- Vorrangige Bearbeitung aller Ihrer Anliegen:
Als Premium-Kunde werden alle Ihre Anliegen, wie z. B. Support-Anfragen, Beratungen und Bestellungen, vorrangig bearbeitet.
- Kostenloser Support per Fernservice:
Sollten Sie technische Fragen haben oder Unterstützung zu dem von uns installierten System benötigen, steht Ihnen als Premium-Kunde unser Support umgehend ohne weitere Berechnung zur Verfügung.
- Jährlich kostenloser System-Checkup und Beratung zu Optimierungsmöglichkeiten:
Damit haben Sie in jeder Hinsicht einen aktuellen Überblick über Ihr System.
Vorzugskonditionen
- 20 % Rabatt auf zusätzliche Dienstleistungen:
Wenn's mal mehr sein muss, erhalten Sie als Premium-Kunde natürlich einen Rabatt.
- Zahlungsziel von 30 statt 14 Tagen:
Als Premium-Kunde haben Sie mehr Zeit für Ihre Zahlung.
- Auf Wunsch komfortable Lastschrift-Zahlung:
Gerne buchen wir Rechnungen komfortabel von Ihrem Konto ab. Als Premium-Kunde können Sie uns ein allgemeines Lastschrift-Mandat erteilen oder dieses auf die Service- bzw. Mietrechnungen beschränken.
Hardwarebestellungen
- Zusätzlich 5 % Rabatt auf Hardware:
Als Premium-Kunde erhalten Sie einen Rabatt auf alle Hardware-Bestellungen, z. B. Diktiertechnik oder Headsets.
- Lieferungen versandkostenfrei:
Als Premium-Kunde erfolgen alle Lieferungen für Sie versandkostenfrei und Sie sparen die Lieferpauschale von netto 8 € je Bestellung.
- 30 Tage Rückgaberecht:
Das exklusive Rückgaberecht von 30 Tagen gibt Ihnen als Premium-Kunde mehr Sicherheit in der Auswahl der benötigten Hardware.
- Kostenloses Leihgerät im Reparaturfall:
Sollte einmal die Reparatur eines Gerätes notwendig sein, stellen wir Ihnen als Premium-Kunde für die Reparaturzeit kostenlos ein Ersatzgerät zur Verfügung und übernehmen auch den Versand zu Ihnen und zurück.
- Garantieverlängerung für die RFID-Lesegeräte und Barcodescanner:
Kostenlose Reparatur oder Austausch innerhalb der gesamten Vertragslaufzeit über die Gewährleistungszeit hinaus.
Laufzeit:
Die Laufzeit der Premium-Servicevereinbarung ist ein Jahr, danach jährliche Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Für Mietverträge können längere Erstlaufzeiten gelten, es gilt die jeweilige individuelle Vereinbarung.
Kosten:
Sie erhalten alle Leistungen zu einem günstigen Festpreis – somit entstehen Ihnen keine unerwarteten Kosten und Sie haben einen verlässlichen, leistungsstarken Partner an Ihrer Seite.
Die Gebühr der Premium-Servicevereinbarung beträgt nur 1,75 %/Monat des jeweils aktuellen Listen-Neupreises der gekauften Lizenzen sowie ggf. gekauften Rechner- und RFID-/Barcode-Hardware; Diktier-Hardware und Headsets werden hier nicht eingerechnet, sind aber dennoch für Sie als Premium-Kunde in dem o. g. Umfang von unserem Service abgedeckt.
In unseren neuen Mietverträgen (Premium-Mietvertrag) ist der Premium-Service bereits enthalten und nicht separat zu vergüten.
Angebot:
Wahrscheinlich ist diese Serviceleistung günstiger, als Sie vermuten – fragen Sie uns nach einem Angebot gemäß Ihrer Systemausstattung! Als Kunde mit unserer bisherigen Update- und Servicevereinbarung, Updatevereinbarung, Mietvertrag oder Maintenance stellen wir Ihren Vertrag gerne auf die neuen Vorzugskonditionen um.
* Änderungen vorbehalten
Wir haben selten einen so engagierten Dienstleister gehabt.
(Prof. Dr. Hopp von Kanzlei Wandscher & Partner, Oldenburg)