Spracherkennung Dragon Legal

Effiziente und flexible Spracherkennung für Juristen

Die Spracherkennungssoftware Dragon Legal (ehem. Dragon Naturally Speaking Legal) ist eine eigens für Juristen entwickelte Spracherkennung. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Unternehmensjuristen, Richter, Staatsanwälte und andere arbeiten schneller und genauer, und schaffen in gleicher Zeit viel mehr am Computer. Und das einfach durch Sprechen! Diktieren, Dokumente überarbeiten und formatieren, E-Mails versenden, Termine verwalten, im Internet browsen und noch vieles mehr – 3x schneller als durch Tippen auf der Tastatur. Die Automatisierung von Arbeitsabläufen und App-Steuerung anhand von Sprachbefehlen beschleunigen die Dokumentbearbeitung, senken Transkriptionskosten und steigern die Effizienz am Arbeitsplatz.

Wählen Sie zwischen einer juristischen Front-End Spracherkennung oder Back-End Spracherkennung. Es ist auch möglich, beides zu kombinieren. Wir beraten Sie gerne!

Dragon Legal Spracherkennungssoftware gibt es in 2 Ausführungen:

Dragon Legal v16

Das neue Dragon Legal v16 (DL16) ist die Nachfolgeversion von Dragon Legal 15 Group (DPG) sowie Dragon Legal 15 Individual (DPI).Es kombiniert alle Funktionen und Vorzüge der vorherigen Versionen, und ist sowohl als Front-End Spracherkennung als auch Back-End Spracherkennung (i.V.m. Findentity Back-End Spracherkennung) einzusetzen. Vorteil der Back-End Spracherkennung ist, dass Diktate in einem Diktat-Workflow bearbeitet werden können. Der Diktant spricht die Dokumente wie gewohnt ein und das Sekretariat oder der Schreibpool übernimmt die finale Prüfung und Formatierung. Das schafft Zeit für anderes. Die Installation und Ausführung erfolgt on-premise direkt auf Ihrem Computer bzw. Ihrem Server.

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Dragon Legal Anywhere

Mit Dragon Legal Anywhere (DLA) erhalten Sie eine cloudbasierte Front-End Spracherkennung, d. h. der Anwender erhält die Textausgabe direkt beim Diktat. So ist keine Integration in einen Diktatworkflow möglich, um bspw. die Diktate gesammelt einer Schreibkraft oder dem Sekretariat zu übergeben. Die Clientsoftware wird direkt auf dem PC installiert, die Umsetzung Ihrer Sprache in Text erfolgt im Rechenzentrum und wird via Internet zurückübertragen. Auf Basis einer 256-Bit-Verschlüsselung werden die Daten übertragen. Dies entspricht den aktuellen Erfordernissen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Wartungsaufwand für die IT-Abteilung wird durch automatische Software-Updates über die Cloud reduziert.

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Dragon Legal für Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Unternehmensjuristen, Richter und Staatsanwälte

Die speziell für Anwender aus dem juristischen Bereich entwickelte Spracherkennungssoftware „Dragon Legal“ ist für Windows 11 optimiert, aber ebenso abwärtskompatibel zu Windows 10. Mit dem juristischen Fachvokabular erstellen Sie 3-mal schneller Verträge, Schriftsätze und andere Texte. Und das schon ab der ersten Verwendung mit einer Erkennungsgenauigkeit von 99%. Und dank der Nuance Deep Learning Technologie ist selbst Diktieren mit Akzent, oder im Großraumbüro kein Problem.

Die erweiterte Barrierefreiheit von Windows 11 auf die Dokumentenerstellung sowie die Befehls- und Steuerfunktionen ist ein weiterer Vorteil für Anwender mit physischen oder kognitiven Einschränkungen. Intelligente Verwaltungstools, wie das „Nuance Management Center“ ermöglicht der IT-Abteilung bspw. eine einfache Nutzer-Dokumentation, eine Lizenzübersicht sowie die Verwaltung und Verteilung von individuellen Wortlisten, Befehlen, Auto-Texten usw.

Vokabulare für Dragon Spracherkennung

Im Lieferumfang der Dragon Legal Edition sind die Sprachen Deutsch und Englisch enthalten. Für die Sprachversion „Deutsch“ sind Vokabulare Allgemein und Recht im Lieferumfang bereits enthalten. Weitere, auch individuelle Fachvokabulare bieten wir Ihnen gerne an.

Lizenzierung und Systemvoraussetzungen

Für alle Varianten gilt, dass eine Lizenz je Sprecher benötigt wird. Werden mehrere Lizenzen benötigt, bieten wir Ihnen ein flexibles Volumenlizenz-Programm an. Um die Auflistung der Dragon-Systemvoraussetzungen zu sehen, klicken Sie hier.

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